Freies WLAN: Störerhaftung in Österreich & Deutschland

WLAN in 3.000 Metern Höhe? Kein Problem am Kitzsteinhorn in Österreich

WLAN, am liebsten kostenfrei, ist bei eigenen Auslandsaufenthalten herzlich willkommen. Per Roaming viel Geld auszugeben ist doch kein Vergnügen…
In Österreich ist freies WLAN kein Problem, zumindest so meine Erfahrung in Zell am See. Dieser Ort, oder besser die Hotels etc. dort sind „extrem internationalisiert“ und haben viele Sprachen und Angebote auf Lager. Der Lohn: Viele viele internationale Gäste – insbesondere aus dem Osten Europas.

In Zell am See hat man die WLAN-Qual der Wahl: WLAN bieten die Bank Austria, die Cafes, Hotels, ApresSki-Hütten etc. und auch der Ort Zell am See-Kaprun selbst. Da ist dann eher die Frage, über wen man wirklich vertrauensvoll surfen will.

WLAN in 3.000 Metern Höhe? Kein Problem am Kitzsteinhorn in Österreich

Auch auf über 3.000 Metern in der Gipfelstation des Kitzsteinhorns ist WLAN frei und leistungsfähig. Mitunter muss man Nutzungsbedingungen akzeptieren, in denen keine Überraschungen stecken.

Da in Österreich die Rechtslage anscheinend recht eindeutig ist, kann man als Unternehmen oder Gemeinde das dort machen. Ok, zwischendurch machte in AT die Vorratsdatenspreicherung dem freien WLAN Probleme. Seit Mitte 2014 ist diese aber in Österreich nicht aktiv.

In Deutschland ist die Lage nicht so klar. Zwar haben z. B. die Amtsgerichte Charlottenburg und Hamburg die Haftung eines WLAN-Betreibers zurückgewiesen. Da das aber keine wirkliche Rechtsicherheit schafft, bleibt das unkalkulierbare Risiko der Störerhaftung und z. B. die Gefahr einer Abmahnung (die berechtigt sein kann oder nicht).

Rechtssicherheit will die Bundesregierung in naher Zukunft schaffen, in der Digitalen Agenda schreibt sie: „Wir werden die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern. Dabei werden wir darauf achten, dass die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und keine neuen Einfallstore für anonyme Kriminalität entstehen. Daher werden wir Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANs im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf werden wir in Kürze vorlegen.“

Kingt das nach Österreich? Für mich nicht…

 

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